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Richtig Handeln bei akutem Läusebefall

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Schule unverzüglich informiert werden.

Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Solange Ihre Kinder nicht restlos frei vom Kopflausbefall sind, dürfen sie die Schule nicht betreten.

Sie als Eltern sind verpflichtet, der Schule unverzüglich ein Formular zu übermitteln (ebenfalls auf unserer Website zu finden unter der Rubrik "Downloads - Titel: Formular Kopflausbefall"), aus dem hervorgeht, dass Sie Ihre Kinder ordnungsgemäß behandelt haben und Sie mehrfach kontrolliert haben, dass keinerlei Kopfläuse oder Nisse mehr zu finden sind. 

Eine ärztliche Bescheinigung, dass keinerlei Kopfläuse mehr vorhanden sind, wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Kopfläuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und ist für Berlin und Brandenburg gleichermaßen geregelt. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 28. November 2023

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